Solaranlagen und Denkmalschutz

Photovoltaik

Die Klimakrise beschäftigt uns und es gilt nachhaltige Ansätze unter anderem in der Energieversorgung zu verfolgen. Der Kanton Zürich beispielsweise will Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040 erreichen. (Quelle: Kanton Zürich). Dabei spielt die Sonnenenergie eine entscheidende Rolle. Gemäss der neusten «Statistik Sonnenenergie» des Bundesamts für Energie liegt die Schweiz an neunter Stelle weltweit bei der pro Kopf installierten PV-Leistung (PV: Abk. für Photovoltaik). Gemäss Schätzungen könnten im Jahr 2023 rund 8% des Schweizer Strombedarfs mit Solarenergie gedeckt werden. Die meisten Anlagen werden auf Einfamilienhäusern installiert. (Quellen: Hochparterre | Bundesamt für Energie BFE). Dies ist aus der Perspektive der Förderung von erneuerbaren Energien und dem Netto-Null-Ziel erfreulich, doch ist dies auch mit dem Denkmalschutz vereinbar?

Denkmalschutz versus Klimaschutz

Im Kanton Zürich sind Solaranlagen auf Denkmalschutzobjekten bewilligungspflichtig. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes 2014 wurde mit dem Artikel 18a die Grundlage geschaffen, dass «genügend angepasste» Solaranlagen auch auf geschützten Objekten einfacher bewilligt werden können, jedoch werden andere Gesetze durch den neuen Paragrafen nicht ausser Kraft gesetzt. Es gibt tatsächlich Objekte, bei denen die Installation von Solarpanelen aus denkmalpflegerischer Sicht nicht möglich ist. Solaranlagen sind prinzipiell erwünscht, jedoch kann dies nicht pauschal, sondern muss im Einzelfall beurteilt werden.

Kriterien im einzelfall

Falls der Wunsch besteht eine Solaranlage auf einem Gebäude zu installieren, welches im kommunalen Inventar der schützenswerten Objekte verzeichnet ist, eignet sich ein Kurzgutachten, um diese aus denkmalpflegerischer Sicht zu betrachten. In den meisten Fällen ist kein Gutachten zur Abklärung der Schutzwürdigkeit nötig, sondern es ist sinnvoll die Solaranlage hinsichtlich verschiedener Kriterien in einem PV-Kurzgutachten zu beurteilen. Dabei werden alle bestehenden Inventare (z.B. ISOS, Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz oder Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung) beachtet und miteinbezogen. Zusammen mit dem Eigenwert des Gebäudes und der Lage, dem Ortsbild sowie der Einsehbarkeit der Dachflächen wird im Kurzgutachten eine Empfehlung formuliert, ob und in welcher Form die Anlage bewilligt werden kann. Nebst der grundlegenden Behandlung der Frage, ob eine Solaranlage zur Ausführung kommen kann oder nicht, werden auch gestalterische Empfehlungen formuliert.

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Cortis & Sonderegger: Fassade mit Gesicht aus SolarpanelenCortis & Sonderegger: Collage Fassade mit Solarpanelen
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